Vorgeschlagene Änderungen für "Digitale Datenerhebung und -verwertung als Herausforderung für Medienbildung und Gesellschaft (Abschnitt 11)"

Originalversion

2) Digitale Infrastrukturen durchschauen und demokratisch mitgestalten

Neben der Förderung eines kompetenten, datenkritischen Umgangs der Subjekte gilt es ihre gesellschaftliche Handlungsfähigkeit verstärkt in den Blick zu nehmen. Menschen müssen darin unterstützt werden, ihre Schutzbedarfe, Wünsche und Forderungen zu artikulieren und in die Prozesse der demokratischen Willensbildung, in die Etablierung verbrauchergerechter Kontrollinstanzen und auch in die Softwareentwicklung einzubringen. Medienbildung kann somit einen wichtigen Beitrag zur Politischen Bildung leisten. Da das Alltagshandeln immer mehr mit „Handlungen“ nicht-menschlicher Akteure verwoben ist und algorithmische Netzwerkarchitekturen zunehmend eigenständig „Entscheidungen“ treffen, sollte zukünftig nicht nur die Reflexion, sondern auch die (demokratische) Mitgestaltung der digitalen Infrastruktur selbst Gegenstand pädagogischer Bemühungen sein. Die Medienpädagogik sollte hier mit ihren Kenntnissen über Motive des Medienhandelns und damit verbundene Herausforderungen für die Subjekte stärker an der technologischen Entwicklung von Hard- und Software beteiligt werden und zur Reflexion der Eigenschaften verwendeter Hard- und Software beitragen. So gilt es diverse Funktionen und die Handlungsträgerschaft von Software transparent zu machen, um so eine Basis für informierte statt zufällige Softwareauswahl in der Praxis zu legen – z. B. in Form von entsprechenden Informationsplattformen. Sowohl inner- wie außerhalb medien-/pädagogischer Zusammenhänge kann dadurch gewährleistet werden, dass Technologien zur Verfügung stehen, die der Maßgabe von Datensparsamkeit und informationeller Selbstbestimmung weitgehend entsprechen. Die Medienpädagogik sollte ihre Expertise zur Entwicklung zielgruppengerechter Lösungen einbringen (können), z. B. im Hinblick auf verpflichtende und verständliche Anbieterinformationen über Auswertungs-verfahren, datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Abgleich mit Nutzungsmotiven oder angemessene Prinzipien des „privacy by design“ (Datenschutz per Technik).

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 *2) Digitale Infrastrukturen durchschauen und demokratisch
2 mitgestalten*
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4 Neben der Förderung eines kompetenten, datenkritischen
5 Umgangs der Subjekte gilt es ihre gesellschaftliche
6 Handlungsfähigkeit verstärkt in den Blick zu nehmen.
7 Menschen müssen darin unterstützt werden, ihre
8 Schutzbedarfe, Wünsche und Forderungen zu artikulieren und
9 in die Prozesse der demokratischen Willensbildung, in die
10 Etablierung verbrauchergerechter Kontrollinstanzen und auch
11 in die Softwareentwicklung einzubringen. Medienbildung kann
12 somit einen wichtigen Beitrag zur Politischen Bildung
13 leisten. Da das Alltagshandeln immer mehr mit „Handlungen“
14 nicht-menschlicher Akteure verwoben ist und algorithmische
15 Netzwerkarchitekturen zunehmend eigenständig
16 „Entscheidungen“ treffen, sollte zukünftig nicht nur die
17 Reflexion, sondern auch die (demokratische) Mitgestaltung
18 der digitalen Infrastruktur selbst Gegenstand pädagogischer
19 Bemühungen sein. Die Medienpädagogik sollte hier mit ihren
20 Kenntnissen über Motive des Medienhandelns und damit
21 verbundene Herausforderungen für die Subjekte stärker an der
22 technologischen Entwicklung von Hard- und Software beteiligt
23 werden und zur Reflexion der Eigenschaften verwendeter Hard-
24 und Software beitragen. So gilt es diverse Funktionen und
25 die Handlungsträgerschaft von Software transparent zu
26 machen, um so eine Basis für informierte statt zufällige
27 Softwareauswahl in der Praxis zu legen – z. B. in Form von
28 entsprechenden Informationsplattformen. Sowohl inner- wie
29 außerhalb medien-/pädagogischer Zusammenhänge kann dadurch
30 gewährleistet werden, dass Technologien zur Verfügung
31 stehen, die der Maßgabe von Datensparsamkeit und
32 informationeller Selbstbestimmung weitgehend entsprechen.
33 Die Medienpädagogik sollte ihre Expertise zur Entwicklung
34 zielgruppengerechter Lösungen einbringen (können), z. B. im
35 Hinblick auf verpflichtende und verständliche
36 Anbieterinformationen über Auswertungs-verfahren,
37 datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Abgleich mit
38 Nutzungsmotiven oder angemessene Prinzipien des „privacy by
39 design“ (Datenschutz per Technik).

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