Digitale Datenerhebung und -verwertung als Herausforderung für Medienbildung und Gesellschaft (Abschnitt 11)

2) Digitale Infrastrukturen durchschauen und demokratisch mitgestalten

Neben der Förderung eines kompetenten, datenkritischen Umgangs der Subjekte gilt es ihre gesellschaftliche Handlungsfähigkeit verstärkt in den Blick zu nehmen. Menschen müssen darin unterstützt werden, ihre Schutzbedarfe, Wünsche und Forderungen zu artikulieren und in die Prozesse der demokratischen Willensbildung, in die Etablierung verbrauchergerechter Kontrollinstanzen und auch in die Softwareentwicklung einzubringen. Medienbildung kann somit einen wichtigen Beitrag zur Politischen Bildung leisten. Da das Alltagshandeln immer mehr mit „Handlungen“ nicht-menschlicher Akteure verwoben ist und algorithmische Netzwerkarchitekturen zunehmend eigenständig „Entscheidungen“ treffen, sollte zukünftig nicht nur die Reflexion, sondern auch die (demokratische) Mitgestaltung der digitalen Infrastruktur selbst Gegenstand pädagogischer Bemühungen sein. Die Medienpädagogik sollte hier mit ihren Kenntnissen über Motive des Medienhandelns und damit verbundene Herausforderungen für die Subjekte stärker an der technologischen Entwicklung von Hard- und Software beteiligt werden und zur Reflexion der Eigenschaften verwendeter Hard- und Software beitragen. So gilt es diverse Funktionen und die Handlungsträgerschaft von Software transparent zu machen, um so eine Basis für informierte statt zufällige Softwareauswahl in der Praxis zu legen – z. B. in Form von entsprechenden Informationsplattformen. Sowohl inner- wie außerhalb medien-/pädagogischer Zusammenhänge kann dadurch gewährleistet werden, dass Technologien zur Verfügung stehen, die der Maßgabe von Datensparsamkeit und informationeller Selbstbestimmung weitgehend entsprechen. Die Medienpädagogik sollte ihre Expertise zur Entwicklung zielgruppengerechter Lösungen einbringen (können), z. B. im Hinblick auf verpflichtende und verständliche Anbieterinformationen über Auswertungs-verfahren, datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Abgleich mit Nutzungsmotiven oder angemessene Prinzipien des „privacy by design“ (Datenschutz per Technik).

  1. Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.

  2. Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.