Vorgeschlagene Änderungen für "Digitale Datenerhebung und -verwertung als Herausforderung für Medienbildung und Gesellschaft (Abschnitt 5)"

Originalversion

2) Informationelle Selbstbestimmung

Für Nutzende digitaler Dienste ist es derzeit nahezu unmöglich zu erkennen, wer im Rahmen des Medienhandelns welche Informationen über die eigene Person erhält und wofür diese Informationen verwendet werden. Die gesammelten und ausgewerteten Daten sind dabei nicht nur im Moment der Erhebung relevant, sondern eröffnen auch Möglichkeiten einer vielfachen Wiederverwertung. Sie bleiben gespeichert und können später unter anderen Prämissen – ohne Kenntnis der Betroffenen – sowohl zur Identifizierung von Personen, als auch in Kontexten gebraucht werden, die die Einzelnen nicht vorhersehen konnten. Nach dem Leitgedanken der informationellen Selbstbestimmung sollte aber jede(r) selbst darüber entscheiden können, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Daten über ihn oder sie offenbart und ausgewertet werden und diese Entscheidungen auch nachträglich korrigieren dürfen. Aktuell sind derartige Kenntnis- und Einflussmöglichkeiten allerdings nur begrenzt bzw. häufig nicht gegeben.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 *2) Informationelle Selbstbestimmung*
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3 Für Nutzende digitaler Dienste ist es derzeit nahezu
4 unmöglich zu erkennen, wer im Rahmen des Medienhandelns
5 welche Informationen über die eigene Person erhält und wofür
6 diese Informationen verwendet werden. Die gesammelten und
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13 vorhersehen konnten. Nach dem Leitgedanken der
14 informationellen Selbstbestimmung sollte aber jede(r) selbst
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18 nachträglich korrigieren dürfen. Aktuell sind derartige
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20 bzw. häufig nicht gegeben.

Begründung

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